Gleichstellung

Am 15. April 2014 hat die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Sie verpflichtet die Schweiz, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Konvention beinhaltet bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dazu gehören beispielsweise das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung, das Recht auf Bildung oder das Recht auf Arbeit und Beschäftigung. Die Vertragsstaaten sind aufgefordert, die jeweiligen Rechte umzusetzen und bestehende Hindernisse abzubauen.

Das Diskriminierungsverbot in Art. 8 Abs. 2 Bundesverfassung schützt Menschen mit einer Behinderung vor Diskriminierung durch eine staatliche Stelle. Eine verbotene Diskriminierung ist dann gegeben, wenn die benachteiligende Handlung nicht ausreichend sachlich gerechtfertigt werden kann. Ausserdem werden Bund, Kantone und Gemeinde mit Art. 8 Abs. 4 Bundesverfassung verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen zu beseitigen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (in Kraft seit 1.1.2004) konkretisiert den Verfassungsauftrag. Es enthält Vorschriften, wie die Teilhabe an der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden soll. Berücksichtigt werden unter anderem die Zugänglichkeit von Bauten und Anlagen, die Benutzung des öffentlichen Verkehrs, die Nutzung von Dienstleistungen, der Zugang zu Bildung (Schule sowie Aus- und Weiterbildung) und die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Staaten, welche die Konvention ratifiziert haben, müssen regelmässig in einem Bericht Rechenschaft ablegen über die Umsetzung und Einhaltung der Konvention. Da die Schweiz das Zusatzprotokoll bisher nicht unterzeichnet hat, ist eine individuelle Beschwerde (noch) nicht möglich. Mit der Beschwerde könnten Personen im Einzelfall direkt an einen Ausschuss der Konvention gelangen. Diese würde bei einer Verletzung der Konvention eine Empfehlung an den jeweiligen Vertragsstaat abgeben.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sollte helfen, den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft zu ebnen. Mit der heutigen Gesetzgebung verfügt die Schweiz zwar bereits über einen wichtigen Schutz vor Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen. Dieser geht jedoch noch nicht überall weit genug und vor allem mangelt es oft noch an einer konsequenten Umsetzung.

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