Leitbild Inklusion

Menschen mit Behinderungen nehmen selbstbestimmt und ohne Barrieren an allen Lebensbereichen teil. In einer inklusiven Gesellschaft erleben Menschen mit Behinderungen echte Chancengleichheit mit Menschen ohne Behinderungen.

Sie werden gleichwertig, ohne Vorurteile, aber auch ohne falsche Rücksicht behandelt.

Die Vielfalt ist die Norm.

Insieme21 als Interessenvertreter von Menschen mit Trisomie 21 verfolgt konsequent die Ausgestaltung und Umsetzung des Leitbildes der Inklusion.

Inklusion ist an erster Stelle eine Sache der Einstellung – sie bedeutet eine Lebenseinstellung ohne Vorurteile. Auf der staatlichen und gesellschaftlichen Ebene werden die Eckpunkte in der UNO Behinderten-Konvention festgelegt.

Diese wurde durch die Schweiz am 15. April 2014 ratifiziert und ist damit in der Schweiz rechtsgültig. Durch die regionalen und föderalen Strukturen ist es in einem Land wie der Schweiz aber besonders schwierig, die Regeln nachhaltig umzusetzen. Was anderswo selbstverständlich ist, muss bei uns noch immer und immer wieder «erkämpft» werden. Dabei ist es wichtig, Inklusion nicht im Gegensatz zu einem kostenbewussten und wirtschaftlichen Denken zu verstehen, sondern klar zu sehen: Selbständigkeit und Inklusion sind auch nachhaltig und wirtschaftlich.

Inklusion ist ein Menschenrecht.

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Barbara Habegger, Geschäftsstellenleiterin, nimmt gerne Ihre Anmeldung entgegen oder erteilt Ihnen weitere Auskünfte.