In der Schweiz gibt es Entlastungsdienste, deren Hilfe Familien beanspruchen dürfen, welche ihre Angehörigen mit einer Behinderung zu Hause betreuen. Durch regelmässige Entlastung soll die Lebensqualität aller Beteiligten erhalten werden. Zudem trägt der Entlastungsdienst dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen integriert leben können.

Die Entlastungsdienste sind in regionalen Vereinen organisiert. Sie vermitteln den Familien Betreuungspersonen; dies sind Laien, welche auf ihre Arbeit gut vorbereitet und bei Bedarf geschult werden. Die Entlastungsdienste gewährleisten eine konstante, langfristige Betreuung: Der Familie wird eine Person fest zugeteilt, welche regelmässig das Kind mit einer Beeinträchtigung selbständig im oder ausser Haus betreut und so die Eltern bzw. Angehörigen in dieser Zeit entlastet.

Die BetreuerInnen erhalten vom Trägerverein einen Stundenlohn. Die Familien beteiligen sich – ihren Möglichkeiten entsprechend – an diesen Kosten. Da Eltern von Kindern mit Trisomie 21 in der Regel bei der IV Anspruch auf Hilflosenentschädigung haben, können die Kosten für die Entlastung damit indirekt mehr oder weniger wieder kompensiert werden.

Im Sinne der gesteigerten Lebensqualität und auch im Hinblick darauf, dass Ihr Kind dadurch eine bereichernde Erweiterung seines Beziehungsnetzes erfährt und möglichst von klein auf schon weniger auf Sie allein als betreuende Bezugsperson(en) fixiert ist, können wir Ihnen nur empfehlen, die Entlastungsdienste in Anspruch zu nehmen.

Weiterführende Informationen über den Entlastungsdienst in Ihrer Region finden Sie hier.

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Barbara Habegger, Geschäftsstellenleiterin, nimmt gerne Ihre Anmeldung entgegen oder erteilt Ihnen weitere Auskünfte.