Leistungen und Vergünstigungen

Menschen mit Down-Syndrom und ihre Angehörigen haben an zahlreichen Stellen Anspruch auf Leistungen und Vergünstigungen. Wir können hier keinen allumfassenden Überblick über die Leistungen und Vergünstigungen geben, versuchen aber die wesentlichsten Positionen zu erwähnen. Genauere Infos können jeweils unter den eingefügten LINKS nachgelesen werden. Da seit 1. Januar 2008 der Neue Finanzausgleich (NFA) in Kraft ist, haben sich verschiedene Leistungen von der IV-Stelle zu einem kantonalen Amt verschoben.

Bitte beachten Sie, dass Sie für den Bezug von Leistungen und Vergünstigungen umfassen Angaben machen müssen. Je nach Fall kann eine Formulierung über den Bezug oder die Verweigerung einer Leistung entscheiden. Auch ist es möglich, dass zu einem früheren Zeitpunkt gemachte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt zu Problemen führen. Informieren Sie sich daher bitte ausführlich vor dem Ausfüllen von Antragsformularen und lassen sich von einer unabhängigen Fachperson beraten.

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Barbara Habegger, Geschäftsstellenleiterin, nimmt gerne Ihre Anmeldung entgegen oder erteilt Ihnen weitere Auskünfte.