Laut IV gibt es für Kinder keinen Behindertenausweis, aber es gibt einen Begleitausweis der Schweizerischen Transportunternehmungen. In der Schweiz wohnhafte und ständig auf Begleitung angewiesene Personen mit Behinderung haben Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson. Die Begleitperson verpflichtet sich, der behinderten Person beim Ein- und Aussteigen sowie während der Reise behilflich zu sein.
Informationen zur Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung sind zu finden auf der Homepage der SBB.
Allgemeine Informationen für Reisende mit Behinderungen gibt es hier auf der Homepage der SBB.
Wenn eine Familie unterwegs ist, kann die Begleiterkarte mit der Juniorkarte kumuliert werden. Mindestens 1 Person muss aber immer zahlen bzw. einen gültigen Fahrausweis haben!
Für Vergünstigungen der Eintritte wie z.B. ins Theater, Museen, Schwimmbäder etc. kann dieser Ausweis gezeigt werden, wobei die Erfolgsquote in der Schweiz eher gering ist. In Skigebieten ist es z.T. möglich, Tageskarten für die Begleitperson gratis zu beziehen. In einigen anderen Ländern, z.B. Italien, erhält man deutlich öfter Ermässigungen.
Achtung: Die Begleiterkarte ist jeweils auf 4 Jahre befristet. Die aktuelle Periode dauert von 2009-2012. Vor Ende 2012 sollte daher die Karte erneuert werden.
Zuständig für die Herausgabe der Karte sind je nach Kanton unterschiedliche Stellen: